Häufig gestellte Fragen
Bitte klicken Sie auf die Frage, die Sie interessiert:
- Welche Projekte werden gefördert?
- Wer kann einen Antrag stellen?
- Wie wird ein Antrag gestellt?
- Bis wann muss ein Antrag eingereicht werden?
- Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags?
- Können mehrere Anträge gestellt werden?
- Ist der Förderzeitraum begrenzt?
- Wofür darf Geld ausgegeben werden?
- Wann wird das Geld ausgezahlt?
- Müssen die Kosten und Ausgaben belegt werden?
Welche Projekte werden gefördert?
- Die Stiftung Kompetenz im Konflikt fördert Trainings für Schülerinnen und Schüler vor allem der Klassen 7 bis 10 in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf. Die Förderung zeitnaher Trainings von Elterngruppen ist ebenfalls möglich.
- Voraussetzung für eine Förderung ist, dass in den Trainings neue konstruktive Handlungsmuster für den Umgang mit eigenen Konfliktsituationen eingeübt werden. Dies soll vorwiegend in Form von kurzen, alltagsnahen Rollenspielen geschehen.
- In der Regel werden Trainings mit einem Mindestumfang von 2 x 2 Schulstunden gefördert. Es können aber auch mehrtägige Lerneinheiten bewilligt werden.
- Trainingstermine, die innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen vor den Ferien (Sommer und Weihnachten) liegen, werden nicht bewilligt. Der Grund: Wenn die Trainings kurz vor den Ferien durchgeführt werden, ist ihre Nachhaltigkeit erheblich beeinträchtigt.
- Die Trainings sollen Teil eines bestehenden oder geplanten Gesamtkonzepts der Schule sein.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Antragsberechtigt sind Schulen.
- Die Stiftung begrüßt die Kooperation mit erfahrenen Trainerteams.
- Die Trainerinnen und Trainer müssen ihr Konzept der Stiftung persönlich vorgestellt haben.
- Kontakte zu bereits von der Stiftung anerkannten Trainerinnen und Trainern werden auf Anfrage gern vermittelt.
Wie wird ein Antrag gestellt?
- Alle Antragsformulare sowie weitergehende Informationen finden Sie unter diesem Link.
- Bitte füllen Sie die Formulare aus und senden Sie sie postalisch an die Stiftung Kompetenz im Konflikt, Am Klusenberg 27, 51588 Nümbrecht.
Bis wann muss ein Antrag eingereicht werden?
- Anträge können jeweils zum 15. Februar und zum 15. September gestellt werden.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags?
- Der Stiftungsvorstand berät und entscheidet über jeden einzelnen Antrag.
- Etwa sechs Wochen nach dem jeweiligen Stichtag informiert die Stiftung die Antragsteller über die Entscheidung des Vorstandes. Das Projekt sollte spätestens 6 Monate später abgeschlossen sein.
Können mehrere Anträge gestellt werden?
- Für den gleichen Förderzeitraum kann immer nur ein Antrag gestellt werden. Wiederholungsanträge zu späteren Förderzeiträumen sind möglich.
Ist der Förderzeitraum begrenzt?
- Das Projekt sollte spätestens 6 Monate, nachdem die Antragsteller von der Bewilligung informiert worden sind, abgeschlossen sein.
- Trainingstermine, die innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen vor den Ferien (Sommer und Weihnachten) liegen, werden nicht bewilligt. Der Grund: Wenn die Trainings kurz vor den Ferien durchgeführt werden, ist ihre Nachhaltigkeit erheblich beeinträchtigt.
Wofür darf Geld ausgegeben werden?
- Grundsätzlich sind sämtliche Durchführungskosten förderfähig. Ein kleiner Eigenanteil ist zu leisten.
Wann wird das Geld ausgezahlt?
- Der bewilligte Förderbetrag wird rechtzeitig ausgezahlt, sofern Ihr Mittelabruf und Ihre Kontodaten vorliegen. Sie brauchen nicht in Vorlage zu treten.
Müssen die Kosten und Ausgaben belegt werden?
- Dem Antrag ist eine Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben beizufügen.
- Nach Beendigung des Projekts ist der Stiftung vom Projektträger ein Schlussbericht zuzuleiten. Der Bericht besteht aus zwei Teilen. In Teil 1 ist dem Erwartungshorizont der Planungsphase der tatsächliche Verlauf der Veranstaltung gegenüberzustellen. Teil 2 soll die finanzielle Abrechnung enthalten.